■ Voraussetzung für das Ablegen der Diplomprüfung ist das Absolvieren der theoretischen und praktischen Ausbildung der ÄKH über mindestens drei Jahre. Die Gesamtstundenzahl muss dabei 350 betragen.
■ Prüfungen:
- Übungstests nach jedem Präsenzseminar zu den abgehaltenen Themen und auch nach jeder Elearning-Einheit (können beliebig oft absolviert werden, keine zeitliche Beschränkung)
- Prüfungstests: finden am Ende jedes Semesters (also insgesamt 6) und am Ende jedes Jahres (also insgesamt 3) statt – Die Fragen werden aus dem Pool der Übungstests herangezogen; können nur einmalig absolviert werden, 45min Zeitbeschränkung für 30 Fragen, 70% der Fragen müssen korrekt sein).
- Vortrag eines homöopathischen Themas eigener Wahl, Famulatur oder Fallpräsentation (siehe Ausbildungsplan)
■ Nach Abschluss gemäß Ausbildungsplan kann bei der Österreichischen Ärztekammer das Diplom „Komplementäre Medizin: Homöopathie“ und die Aufnahme in die ÖÄK-Liste der homöopathisch praktizierenden Ärzte beantragt werden.
Die Ärztekammer erlaubt, dass man die Ausbildung zum Ärztekammer-Diplom (ÖÄK-Diplom „Komplementäre Medizin: Homöopathie“) bereits im Studium beginnt. Es werden jedoch vor der Promotion nur 150 (der insgesamt 350) Ausbildungsstunden anerkannt. 200 Stunden müssen zur Erlangung des Diploms nach der Promotion absolviert werden. Dafür bieten wir folgende Lösung an:
- Studierende können bereits vor der Promotion mehr als 150 Ausbildungsstunden im Rahmen unserer Diplomausbildung absolvieren. D.h. jede/r kann so früh wie möglich beginnen, und vor der Promotion so viele Stunden der Ausbildung absolvieren, wie er/sie möchte.
- Nach Ende der Ausbildung wird jeweils die Anzahl an Stunden berechnet, die VOR und und NACH der Promotion absolviert wurden. Die Differenz, die auf 200 Stunden nach der Promotion fehlt, muss in Form von FORTBILDUNGEN bei der ÄKH nachgeholt werden.
■ Zusätzlich zum ÖÄK-Diplom besteht die Möglichkeit, das europäische Diplom der ECH zu beantragen, sobald die dafür geforderten 600 Ausbildungsstunden absolviert wurden.
Den Teilnehmern qualifizierter in- und ausländischer Seminare oder Supervisionen werden maximal 100 Stunden Theorie und maximal 50 Stunden praktische Ausbildung angerechnet.