Impfungen und Homöopathie:
Die ÄKH bietet eine postpromotionelle klassisch-homöopathische Ausbildung für Ärzte an. Das Impfthema ist nicht Inhalt der Ausbildung.
Zu den Impfungen möchte die ÄKH folgendes feststellen:
Homöopathische Ärzte sind keine Impfgegner. Die öffentlichen Empfehlungen des Impfausschusses im Obersten Sanitätsrates (OSR) sind sorgfältig erwogen und berücksichtigen den aktuellen Stand des Wissens mit der Absicht, das Auftreten vieler Infektionskrankheiten grundsätzlich zu verhindern. Diese Empfehlungen sind kein Gesetz, geben aber den medizinischen Standard vor. Zweifellos sind Impfungen eine Errungenschaft des medizinischen Fortschritts der letzten Jahrzehnte. „Zweifellos“ bezieht sich auf die mögliche Verhinderung des Ausbruchs von ansteckenden Krankheiten. Diese Krankheiten sind zudem größtenteils nicht kausal behandelbar und bergen das potentielle Risiko eines tödlichen Ausgangs ( z.B. Tetanus, Tollwut, u.a.) oder einer bleibenden Schädigung ( z.B. Kinderlähmung, Mumps, u.a.). Jedoch kann es nach Impfungen auch zu vorübergehenden oder dauerhaften Beeinträchtigungen kommen. Daher ist eine umfassende Impfaufklärung zu empfehlen. Homöopathische Ärzte setzen lediglich häufig auf eine individuelle Impfentscheidung durch eine auf die einzelne Person und ihre Umwelt abgestimmte Impfberatung.
Eine vom Patienten oder den Eltern nach sorgfältiger Impfaufklärung verantwortlich getroffene Entscheidung für oder gegen bestimmte Impfungen ist zu akzeptieren. Eine geforderte Entscheidung kann weder vom impfenden Arzt noch von einer öffentlichen Empfehlung abgenommen werden.
Kampagnen von Impfgegnern sind unseriös und gefährlich, wenn sie pauschal alle Impfungen ablehnen.
Immer wieder werden „homöopathische Impfungen“ erwähnt. Hier möchten wir festhalten, dass es keine „homöopathische Impfung“, die als Ersatz für eine „normale Impfung“ anzusehen wäre, gibt.
Lebensnotwendige Therapien und Homöopathie:
Ärztinnen und Ärzten, welche ihre Patienten homöopathisch behandeln wird oft der Vorwurf gemacht, dass diesen lebensnotwendige Behandlungen vorenthalten werden. Die Homöopathieausbildung ist eine postpromotionelle Ausbildung, d. h., alle ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen haben eine vollständige konventionell medizinische Ausbildung. In der ausführlichen Anamnese wird detailiert auf die Beschwerden unserer Patienten eingegangen. Eine „schulmedizinische“ Abklärung zur Einschätzung der Situation und der Aufklärung ist unabdingbar. In vielen Fällen wünschen die Patienten eine ergänzende Behandlung zur laufenden konventionellen Therapie, welche nicht in Frage gestellt wird. Bei einer Besserung kann nach Rücksprache mit behandelnden Kolleginnen und Kollegen über eine Änderung der Therapie gesprochen werden. Sollten Patienten eine „schulmedizinische“ Therapie ablehnen und eine rein homöopathische Behandlung wünschen, werden diese über die eventuellen Folgen aufgeklärt.