Österreichisches Tierarzneimittelgesetz: Die Homöopathie bleibt aus der Kaskade ausgenommen und hat keine Wartezeit

Mit breiter Mehrheit hat der Nationalrat Mitte Oktober 2023 eine Regierungsvorlage beschlossen, mit der ein eigenes und auf EU–Vorgaben basierendes Tierarzneimittelgesetz geschaffen wird.

Damit soll etwa der Antibiotikaeinsatz bei Nutztieren besser geregelt werden.

Gesundheitsminister Johannes Rauch wies auf eine intensive Abstimmung mit konstruktiven Inputs zum Gesetz im Vorfeld hin. Das vorliegende Ergebnis sei ein Fortschritt und zugleich praxistauglich, um den Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft klar zu regeln. Dieser sei zum Glück seit Jahren massiv rückläufig, betonte Rauch. Er wies darauf hin, dass Antibiotikaresistenzen weltweit ein Problem darstellen. Am Ende seien dadurch sowohl Tier als auch Mensch gefährdet, weshalb die nunmehrige Vorlage einem „One-Health-Ansatz” in diesem Sinne entspreche.

Fazit: Herzlichen Glückwunsch an alle, die sich für die Veterinärmedizinische Homöopathie in Österreich so stark eingesetzt haben. Das österreichische Tierarzneimittelgesetz ermöglicht es ihnen nun weiterhin, die Forderung der EU-Bio-Verordnung für den primärem Einsatz der Homöopathie in Bio-Betrieben zu erfüllen.

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